INTERNATIONALES BASC-REGLEMENT

ALLGEMEINES

Die CAMSO GmbH (Comines Auto Speedway Organisation) ist der Veranstalter der Autorennen. Der eingetragene Verein BASC (Belgian Auto Speedway Club) zeichnet für das Klassement, die Meisterschaft, das Reglement usw. verantwortlich. Dieses Reglement ist für die Fahrer aller Klassen massgebend, die an den Wettkämpfen, durch CAMSO organisiert, teilnehmen.

Die einzelnen Klassen sind wie folgt eingeteilt:

Jeder, der im Besitz einer gültigen Startlizenz ist, die von BASC oder einem von BASC anerkannten Verein (u.a. ASCN-Autospeedway Club Nettetal, PAC-Posterholt Autospeedway Club, SMC Venray, Spedeworth International, ORC-Oval Racing Council) ausgestellt worden ist, kann an den von CAMSO organisierten Veranstaltungen teilnehmen.

ARTIKEL 1: GE- UND VERBOTE

  1. Es darf nur in der vorgegebenen Richtung gefahren werden; davon ausgenommen sind Feuerwehr, Kranken- und Abschleppwagen. 

  2. Wenn ein Wagen während des Rennens liegenbleibt, muss der Fahrer ihn so schnell wie möglich verlassen, sobald dieses unter sicheren Umständen möglich ist. Er muss entweder ins Innenfeld oder hinter die Leitplanken gehen. Falls ein Fahrer sein Auto nicht unter sicheren Voraussetzungen verlassen kann, muss er angeschnallt und mit Helm im Auto bleiben. Die Wettkampfleitung kann das Rennen dann mit der schwenkenden gelben Fahne oder evtl. mit dem Startcar neutralisieren, so dass der Pilot sicher aus seinem Auto aussteigen kann. Solange, bis der Fahrer in einer sicheren Position ist, muss er seinen Helm festgeschnallt lassen. 

  3. Die Piloten und seine Helfer müssen die Anweisungen der Rennleitung strikt befolgen. 

  4. Im Rennauto darf nicht geraucht werden. 

  5. Nach Beendigung eines Rennens muss die Piste schnellsten verlassen werden, nur der Gewinner eines Vorlaufes oder die 3 Gewinner eines Finales machen eine Ehrenrunde im Startcar 

  6. Das Auswechseln von Piloten auf einem Wagen während der laufenden Veranstaltung ist nicht erlaubt. Es sei denn, der Race-Manager hat es ausnahmsweise erlaubt. 

  7. Fahrer, die bei einer evtl. Alkoholkontrolle (Pusten) mehr als 0,8 Promille haben, werden für den Rest des Renntages vom Wettkampf ausgeschlossen. Eventuell kann noch eine längere Sperre folgen. 

  8. Wenn die Rennleitung eine Veranstaltung wegen schlechten Wetters oder anderer Gründe absagt, können keinerlei Kosten ihm gegenüber geltend gemacht werden. 

  9. Jeder Fahrer ist für das Verhalten seiner Helfer, Fans und Mechaniker verantwortlich. 

  10. Der Fahrer muss angeschnallt und mit geschlossenem Helm an den Start gehen. 

  11. Wird eine Vorstellungsrunde gefahren, müssen alle Fahrer daran teilnehmen. 

  12. Während der Vorstellungsrunde sollte der Mechaniker das Rennauto fahren. Der Pilot sitzt entweder auf dem Dach seines Rennautos oder auf der Motorhaube auf der den Zuschauern zugewandten Seite. 

  13. Jeder Pilot hat wie folgt ausgerüstet auf der Piste zuerscheinen:

  1. Jeder Fahrer muss mindestens eine halbe Stunde vor dem ersten Rennen auf dem Renngelände erscheinen. 

  2. Auf dem Renngelände darf nicht schneller als 10Km/h gefahren werden. Bei Geschwindigkeitsübertretung wird der Pilot entweder für die weiteren Rennen an diesem Renntag oder aber für den darauffolgenden Renntag gesperrt. 

  3. Während der einzelnen Rennen darf sich niemand im Mittelfeld oder zwischen den Absperrungen der Piste aufhalten, es sei denn, er hat die Genehmigung der Wettkampfleitung. Kein Offizial, Interventiewagen, Pilot oder Zuschauer darf auf die Piste, bevor das Rennen nicht völlig stillgelegt oder neutralisiert ist. Die Neutralisierung und/oder Stillegung eines Rennens wird wie folgt gemacht: 

  4. Der Starter schwenkt die gelbe oder rote Flagge und setzt gleichzeitig die Sicherheitsampel, die in den vier Ecken der Piste hängen, auf gelb (blinkt) oder rot. Das Startcar fährt auf die Piste. Alle Piloten müssen jetzt langsam fahren, sie dürfen das Startcar nicht überholen. Wenn alle Fahrer langsam hinter dem Startcar fahren, stoppt es vor der Unfallstelle. Wenn es erforderlich ist, dürfen erst jetzt und nicht früher, die Offizial, Feuerwehr, Krankenwagen und andere Personen auf die Piste kommen. 

  5. Jeder Teilnehmer muss einen qualitativ guten Helm tragen. 

  6. Es dürfen in dem Rennauto keine Personen befördert werden, weder auf der Piste noch im Fahrerlager. Ausnahme: Vorstellungsrunden. Bei nicht Einhaltung dieser Vorschrift muss in dem darauffolgendem Rennen hinten gestartet werden.

ARTIKEL 2: FLAGGEN

Nur der Starter ist im Besitz der Flaggen, er bedient auch gleichzeitig die Sicherheitsampeln (rot, gelb, grün) die an den "4 Ecken " der Piste aufgehängt sind sowie die gelben Blinklichter und das Strobe-Lihgt am Start. Wenn ein Fahrzeug ein Rad verliert, wird, sowie der Starter es bemerkt, beim Autospeedway, im Gegensatz zu anderen Motorsportarten, das Rennen stillgelegt oder neutralisiert. (siehe Ausführung gelbe Flagge). Um die Zuschauer vor herumfliegenden Autoteilen oder -rädern zu schützen, ist die Piste von einem mind. 3 m hohem Drahtzaun umgeben, ausgenommen am Eintritt der Strecke und am Starterturm.

  1. Bei stehendem Start zeigt der Starter eine grüne und rote Fahne. Die Autos dürfen erst starten, wenn die grüne Fahne geschwenkt wird. 

  2. Bei fliegendem Start wird vom Startcar aus erst die grüne und rote Flagge gezeigt. Wenn das Startcar anfährt müssen alle Autos folgen, die Abstände zwischen den einzelnen Gruppen müssen beibehalten werden, keiner darf seine Position mehr ändern. Geht die rote Fahne nach unten und der Starter schwenkt die grüne ist der Start freigegeben, das Startcar verlässt die Piste 

  3. Die gelbe Fahne mit einem roten diagonalen Streifen bedeutet: Vorsicht, Öl auf der Bahn. Die Bahn ist dann glatt. 

  4. Die nicht schwenkende gelbe Fahne bedeutet: Ein liegengebliebenes Fahrzeug behindert das Rennen, es steht aber nicht in einer gefährlichen Position. 

  5. Die schwenkende gelbe Fahne bedeutet: Ein Fahrzeug oder Pilot stehen in gefährlicher Position auf der Bahn. Dann muss jeder Pilot seine Position beibehalten, darf seinen Vordermann nicht mehr überholen, bis der Start durch die grüne Fahne erneut erfolgt ist. Es kann auch das Startcar auf die Piste kommen. Alle Autos müssen ihm folgen, es darf nicht mehr überholt werden. Das Rennen ist damit neutralisiert. Das Startcar kann egal an welcher Stelle auf die Piste kommen, es muss nicht vor dem Erstplazierten dieses Rennen sein. Wer die schwenkende Fahne nicht respektiert, kann bei einem Re-Start nach hinten gestellt werden oder evtl. disqualifiziert werden. Wenn ein Rennen mit der gelben schwenkenden Fahne oder/und der roten neutralisiert worden ist, werden in allen Klassen, außer Prive Cars und Bangerstox, die Autos in der Reihenfolge der Plazierungen vor der Neutralisation aufgestellt; d.h., dass die Überrundeten hinter den anderen stehen. Bei den Prive Cars und Bangerstox behält jeder seine Position, auch die Überrundeten. Bei einer Neutralisation in den ersten 5 Runden, kann ein komplett neuer Start gegeben werden. Bei einer Neutralisation in den letzten fünf Runden, kann das Rennen als beendet gegeben werden. In beiden Fällen entscheidet die Rennleitung darüber. 

  6. Die rote Flagge bedeutet: Das Rennen wird abgebrochen. 

  7. Die schwarze Flagge wird den Fahrern gegeben, die disqualifiziert oder wegen anderer Umstände die Piste verlassen müssen. Beim Startblock ist eine Anzeigetafel, die die Startnummer des Fahrers anzeigt, der schwarz bekommen hat. Der Fahrer muss dann unmittelbar die Piste verlassen oder ins Innenfeld fahren. Wenn er trotzdem weiter fährt und ein zweites Mal an der Startlinie vorbeikommt, wird er für den Rest der Veranstaltung und eventuell auch für die nächste Veranstaltung in dieser Klasse gesperrt. Eventuelle Punkte oder Preisgelder an diesem Renntag werden nicht gegeben. 

  8. Verhält sich ein Pilot während eines Rennens unsportlich, wird ihm vom Starter ein weißes Brett mit schwarzem Kreuz gezeigt und auf der Anzeigetafel erscheint hinter dem Kreuz seine Startnummer, d.h., er wird bei der Plazierung um einen Platz zurückgestellt. Bei den Prive Cars und Bangerstox um fünf Plätze. 

  9. Wenn ein Pilot die blaue Flagge gezeigt bekommt, bedeutet das, dass er die Spur halten muss und nicht immer von innen nach außen oder umgekehrt fahren soll. Diese Flagge kann auch dem ersten gezeigt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Flagge kann der Pilot ein Kreuz oder die schwarze Flagge bekommen. In den Klassen Formule 2, Prive Cars, Bangerstox und Bangers wird die blaue Flagge nicht gezeigt. 

  10. Die schwarz-weiss-karierte Fahne ist die Zielflagge. Sie wird den ersten drei plazierten Fahrern gezeigt. Wenn der Erstplazierte dann wieder über die Ziellinie kommt, wird das Rennen mit der roten Flagge beendet.

ARTIKEL 3: FRÜHSTART UND ANDERE UNREGELMÄSSIGKEITEN

Das Startcar fährt die Anlaufrunde langsam. Erst wenn es die Piste verlassen hat, darf gestartet werden. Der Pilot, der einen Frühstart verursacht hat, muss beim Neustart auf letzter Position starten. Wird kein Neustart gegeben bekommt er ein Kreuz oder die schwarze Flagge. Diese Entscheidung obliegt der Rennleitung. In den internationalen Klassen muss derjenige, der den Frühstart gemacht hat, am folgenden Renntag auf ¾ starten. Während eines Rennens ist nachstehendes nicht erlaubt

Verstöße gegen die o.a. Punkte werden mit einem Kreuz oder der schwarzen Flagge bestraft Bei grobem Verstoß kann eine Sperre erfolgen. Darüber entscheidet allein die Rennleitung.

ARTIKEL 4: KONTROLLE DER FAHRZEUGE

Es steht der Rennleitung frei, egal zu welcher Zeit und gleich welche Autos, zu kontrollieren. In diesem Fall muss der Pilot sein Fahrzeug dann zu dem ihm vorgeschriebenen Platz bringen. Bis zum Erscheinen der Rennleitung darf er weder die Motorhaube öffnen noch andere Arbeiten an seinem Auto durchführen. Nach Erscheinen der Rennleitung muss der Pilot, sein Helfer oder Mechaniker die beanstandeten Teile mit seinem eigenen Werkzeug ausbauen. In Warneton erfolgt die Kontrolle im Hangar, in Ruisbroek wird ein abgeschlossener Platz dafür vorgesehen. Nur der Fahrer und ein Mechaniker werden in der Kontrollzone zugelassen. Die Kontrolle kann auf der Rennstrecke direkt nach Ende des Renntages vorgenommen werden. Möchte der Pilot, dass sein Motor erst abkühlt, kann ihm eine Abkühlzeit von max. 1 Stunde zugestanden werden. Erfolgt die Kontrolle auf Initiative der Rennleitung, bekommt der Fahrer bei Ausbau des Zylinderkopfes einen Pauschalbetrag in Höhe von 40 Euros, bei zusätzlichem Ausbau des Motorblocks insgesamt 80 Euros für seine Kosten. Diese Zahlungen erfolgen allerdings nur, wenn das Auto dem Reglement entspricht. Auch wenn in einem Fall durch die Kontrolle einige Teile erneuert werden müssen, bekommt der Fahrer keine Schadensvergütung. Wenn ein Fahrer meint, dass ein Fahrzeug seiner Klasse, welches im Finale auf Platz 1 bis 4 plaziert war, nicht reglementär ist, kann er das der Rennleitung mitteilen. Möchte er, dass dieses Fahrzeug kontrolliert wird, muss er nachstehend aufgeführte Beträge an die Rennleitung geben:

Diese Summen sind für alle Klassen gleich. Man kann allerdings nur dann eine Kontrolle veranlassen, wenn man am Tag selbst effektiv mitgefahren ist. Entspricht das kontrollierte Fahrzeug nicht dem Reglement, bekommt der anklagende Fahrer sein Geld zurück. Ist es aber reglementär, bekommt es der beklagte Fahrer abzüglich 10 E für den Kontrolleur. Erfolgt die Kontrolle auf Anweisung der Rennleitung muss der Pilot das nötige Werkzeug zum Ausbau stellen; erfolgt sie auf Anweisung eines Piloten, muss dieser das nötige Werkzeug mitbringen. Ein Pilot muss jederzeit anhand von Papieren beweisen können, dass sein Fahrzeug dem Reglement entspricht. Wenn der Kontrolleur feststellt, dass dies nicht die Tatsache ist und der Pilot auch nicht anhand von gültigen Papieren das Gegenteil beweisen kann, wird nach den nachstehenden Regeln verfahren. Die Beweislast liegt somit bei dem Fahrer. Ist ein Auto der internationalen Klassen nicht in Ordnung, werden 250 Euros von seinem Preisgeld einbehalten, von dem bereits erzielten oder wenn dieses bereits ausgezahlt oder nicht ausreichend ist, von dem in späteren Rennen zu bekommenden Preisgeldern. Er verliert außerdem seine ganzen Saisonpunkte und wird für drei Veranstaltungen gesperrt oder er verliert sein ganzes Preisgeld sowie auch alle Punkte und muss ein Jahr auf ½ starten. Prive Cars und Super Prive Cars verlieren die gesamten Punkte und werden für drei Veranstaltungen gesperrt. Verweigert ein Fahrer die Kontrolle und verlässt daraufhin die Veranstaltung, treffen die Maßnahmen zu, als wäre sein Auto nicht in Ordnung. Entscheidet die Rennleitung, dass ein Fahrzeug zwar nicht unbedingt reglementär aber die Abänderung so gering ist, dass er kaum einen Vorteil dadurch hatte, werden ihm nur die Punkte und das Preisgeld dieses Tages entzogen. Bei einer Wiederholung treffen allerdings die normalen Maßnahmen zu. Der Organisator kann, wenn Zeit genug ist, bei allen oder einigen Fahrern eine Kontrolle laut den Anweisungen im Reglement durchführen lassen. Die Autos der internationalen Klassen können jederzeit einer gründlichen Kontrolle unterzogen werden, hauptsächlich auf Sicherheit. Ist das Fahrzeug nicht in Ordnung, muss es bis zum nächsten Renntag geändert sein oder der Pilot muss auf ¾ starten. Sollte es bis zur übernächsten Veranstaltung noch nicht verbessert sein, wird der Pilot nicht zum Start zugelassen. Die Kontrolle betrifft hauptsächlich folgende Punkte:

ARTIKEL 5: WERBUNG

Werbung auf den Rennautos ist zugelassen, außer für politische Parteien, konkurrierende Speedway Organisationen und Obszönitäten. Die Rennleitung kann diese Werbung entfernen lassen.

ARTIKEL 6: PROGRAMMABLAUF AM RENNTAG

Die Rennleitung bestimmt die Reihenfolge der Wettkämpfe. Am Renntag selbst können noch Veränderungen vorgenommen werden, wenn es erforderlich ist. Diese Änderungen werden den Piloten über Lautsprecher oder offizielle Ankündigungen mitgeteilt.

ARTIKEL 7: STARTPOSITION - DACHFARBEN

Nach jedem Renntag werden die Punkte der einzelnen Piloten ausgewertet. Diese Punkte werden durch die Anzahl der Rennen, an denen der Pilot teilgenommen hat, geteilt. Dieser Mittelwert ist massgebend für die Startposition am nächsten Renntag. Wer die höchste Prozentzahl hat startet als Letzter in den Vorläufen. Die nächsten 25% bekommen ein rotes Dach, die nächsten 25% ein blaues Dach, die nächsten 25% ein gelbes Dach und die letzten 25% ein weißes Dach, d.h. wenn er weniger als 10 Punkte hat. Die Wettkampfleitung bestimmt nach welchem Modus gestartet wird. Die Startaufstellung innerhalb der einzelnen Dachfarben kann z.B. so erfolgen: Im ersten Vorlauf können sich die Piloten frei aufstellen. Im zweiten Vorlauf in umgekehrter Reihenfolge. Im Finale erfolgt die Aufstellung nach den in den Vorläufen erzielten Punkten. Der Pilot mit der höchsten Punktzahl startet vorne.

ARTIKEL 8: RENNLEITUNG - JURY

Die Rennleitung zeichnet für den reibungslosen Verlauf des Renntages verantwortlich, die Jury für die Klassierungen. Gegen ihre Beschlüsse kann kein Einspruch erhoben werden.

ARTIKEL 9: ABSAGE ODER ABBRUCH EINER VERANSTALTUNG

Wenn wegen sehr schlechten Wetters, Unbefahrbarkeit der Piste oder durch Einwirkungen des Publikums eine Organisation abgesagt oder abgebrochen werden muss, ist kein Einspruch möglich. Schadensersatz wird nicht geleistet

ARTIKEL 10: VERSICHERUNG - RECHTSBELEHRUNG

Jeder Pilot, der eine CAMSO Lizenz erworben, Clubgeld oder Anmeldegebühr bezahlt hat und am Autospeedwayrennen, organisiert durch CAMSO BELGIEN, teilnimmt, erklärt sich mit nachfolgend aufgeführten Punkten einverstanden:

Die Organisation ist gesetzlich verpflichtet eine Versicherung gegenüber Dritten abzuschließen. (Zuschauer) Verletzungen während der Rennen oder innerhalb des Renngeländes, die durch einen anderen Piloten verursacht wurden, sind nicht durch CAMSO versichert; d.h., die Piloten selbst und untereinander sind nicht versichert. Die Piloten bestätigen, dass sie freiwillig an den von CAMSO organisierten Autospeedwayrennen teilnehmen. Die Piloten wissen, dass die Abtrennung zwischen der Piste und den Zuschauern aus einer Doppelreihe Leitplanken besteht, die ganz oder teilweise mit Beton verstärkt und/oder mit Erde aufgefüllt sind. An der Innenseite liegen als Abschirmung mit Beton ausgefüllte Reifen Die Piloten erkennen durch ihre Teilnahme dieses Risiko ohne Vorbehalt an. Gerichtsstand im Fall von Streitigkeiten ist die "rechtbank von Doornik-Tournai" Belgien.

ARTIKEL 11: TEILNAHMEALTER 

Das Mindestalter, um an den Veranstaltungen, ausgerichtet durch CAMSO, teilzunehmen, ist 16 Jahre. Es ist allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung eines der Elternteile oder des Vormunds erforderlich, die Vorort persönlich unterschrieben werden muss. Das Mindestalter für die Teilnahme an Bangerrennen ist 18 Jahre.

ARTIKEL 12: MEISTERSCHAFT

Um an der nationalen Meisterschaft teilnehmen zu können, muss man im Besitz einer belgischen Lizenz sein, ausgestellt durch BASC. Alle in Belgien ausgetragenen Veranstaltungen zählen dazu. Wenn ein Pilot, der eine belgische Lizenz hat, an einer anderen Veranstaltung teilnimmt, obwohl an diesem Tag auch ein Rennen bei CAMSO stattfindet, wird gesperrt. Das noch auszuzahlende Preisgeld wird einbehalten. Die Punkte werden wie folgt verteilt:

Wenn am Ende der Saison zwei Piloten die gleiche Punktzahl haben, steht der Pilot, der am letzten Renntag im zweiten Vorlauf und danach im Finale seiner Klasse das beste Resultat erzielt hat, vorn. Sind sie dann noch immer punktgleich wird das gleiche mit dem vorletzten Renntag usw. gemacht.

ARTIKEL 13: LIZENZEN

Alle Piloten müssen im Besitz einer BASC Lizenz oder einer von BASC anerkannten sein. BASC behält sich vor, Lizenzen ohne Angabe von Gründen verweigern zu können. Wenn ein Pilot das CAMSO Reglement nicht beachtet, kann ihm die Lizenz abgenommen werden.

ARTIKEL 14: RENNGELÄNDE

  1. Das Parken auf dem CAMSO Renngelände innerhalb der Umzäunung ist auf eigenes Risiko (siehe auch Schild am Eingang) 

  2. Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der Autos, die auf das Gelände fahren dürfen, wie folgt zubegrenzen:

  1. Die Speedwayautos der Klassen Prive Cars, Bangerstox und Prive Car-Bangers dürfen nur ausgeschlachtet auf das Renngelände fahren, d.h., ohne Scheiben, Rücksitze usw. 

  2. Unter allen Rennautos die auf dem Renngelände parken, (auch Bangers) muss eine Plastikfolie liegen, die mindestens die Größe des Autos hat, 4 x 2 m. Wenn ein Pilot keine Folie hat, muss er diese bei CAMSO kaufen. Fahrer, die keine Folie benutzen, werden für den folgenden Renntag gesperrt. Die Folie muss sowohl unter der Vorder- als auch unter der Hinterachse liegen. 

  3. Spätestens 1 ½ Stunden nach Beendigung eines Renntages müssen alle Autos vom Renngelände sowie dem Aussenparkplatz verschwunden sein. Die Fahrer selbst müssen dafür sorgen und kein Schrotthändler. Falls dies nicht passiert, werden sie vom Veranstalter entfernt. Der Fahrer kann in diesem Fall kein Schadensersatz beantragen. 

  4. Es ist generell verboten Autoteile (z.B. Sitze, Scheiben usw.) auf dem Renn- oder Aussengelände zu entsorgen. Sollte es dennoch passieren, so muss der Pilot 40 Euros Containergebühren pro Fahrzeug bezahlen. 

  5. Es ist strengstens verboten, Öl und/oder Benzin auf der Rennstrecke oder dem Renngelände auslaufen zulassen. Bei Übertretung dieses Verbots erfolgt eine einjährige Sperre. In Warneton steht vor dem Hangar eine 200 l Tonne zur Entsorgung von Öl und Benzin. 

  6. Parkende Fahrzeuge im Innenfeld, die am Renntag nicht bis 9.30 Uhr abgeholt worden sind, können vom Veranstalter verkauft bzw. an andere Fahrer weitergegeben werden. Der Fahrzeughalter kann dafür keine Schadensvergütung verlangen. Fahrer, die am Renntag nicht mitfahren, müssen ihre Autos bis Samstagabend 20 Uhr auf dem dafür vorgesehenen Platz abstellen. Passiert dies nicht, wird das Auto vom Schrotthändler mitgenommen. Eine Schadensvergütung gibt es nicht.

ARTIKEL 15: STARTNUMMERN

  1. Lizenzinhaber bekommen ihre Startnummer bei Bezahlung und behalten diese die ganze Saison. Sie muss für die Jury deutlich lesbar an beiden Seiten auf der Vordertür sowie beidseitig auf einem Dachschild angebracht werden.

  2. 2. Prive Cars, Super Prive Cars und Bangerstox bekommen ihre Startnummer bei der ersten Anmeldung und behalten diese die ganze Saison und darüber hinaus bis einschließlich 01.05. der darauffolgenden Saison. Prive Cars haben Nummern von 200 bis 999, Bangerstox und Super Prive Cars 10 bis 199. Prive Cars dürfen nur die CAMSO Nummern verwenden. (pro Stück 0.50 Euros) Diese müssen an beiden Seiten auf den Vordertüren sowie auf dem Dach auf einer Dachplatte beidseitig ohne Zwischenraum zwischen den einzelnen Ziffern geklebt werden. Die Bangerstox müssen auf dem Dachschild die Camso-Nummern haben, auf die Türen dürfen die Nummern mit Farbe gemalt werden, allerdings müssen sie dieselbe Größe wie die Camsonummern haben und müssen schwarz auf weiß gemalt werden. Mit Sprayflaschen darf nicht gearbeitet werden. Wer seine Zahlen oder einen Teil davon während eines Rennens verliert, bekommt die schwarze Flagge. Die Dachschilder können, müssen aber nicht, bei CAMSO zum Stückpreis von 6 Euros gekauft werden.

ARTIKEL 16: ANZAHL DER TEILNEHMER

Die Rennleitung bestimmt wieviel Autos in den Vorläufen, wie auch im Finale zur gleichen Zeit an den Start gehen können, je nach Klasse, Zeit oder anderen Umständen. Im Prinzip können nur die Piloten im Finale fahren, die in den Vorläufen Punkte geholt haben. Sollten aber nur wenig Autos am Start sein, kann die Rennleitung Ausnahmen machen. In diesem Fall haben die roten Dächer Vorrang vor den blauen, dann kommen die gelben und zum Schluss die weißen Dächer. Die Rennleitung ist berechtigt diese dann hinter den Piloten mit roten Dächern, die Punkte haben, starten zu lassen. Sind in einer Klasse nur wenig Autos am Start, kann der Veranstalter zwei oder mehrere etwa gleichwertige Klassen zusammen fahren lassen. Die Plazierungen erfolgen für jede Klasse separat, ebenso die Vergabe von den Pokalen im Finale. Um keine Zeit zu verlieren, müssen die Piloten mit ihren Rennautos bereits am Eingang der Strecke stehen, während die vorherige Klasse noch auf der Strecke fährt. Es gibt keine Möglichkeit zwischen den Rennen sein Auto zu testen oder Probe zufahren. Stehen die Autos bereits auf der Piste, kann das Rennen nicht mehr verschoben werden, es sei durch außergewöhnliche Umstände, wie z.B. plötzlich auftretende starke Regenfälle in den Klassen, die auf Slicks fahren. Ein Start kann max. um 3 Minuten verzögert werden, wenn ein Auto noch nicht startklar ist.

ARTIKEL 17: STRAFEN

Bei Verstößen gegen das Reglement bestimmt die Wettkampfleitung über das Maß der Bestrafung. Für bestimmte Vergehen gibt es festgesetzte Strafen, diese können jedoch, je nach Härte oder im Wiederholungsfall, verschärft werden.

ARTIKEL 18: TRAINING

Samstag vor einem Renntag gibt es ein freiwilliges Training, meistens von 16 bis 17 Uhr, für Lizenzinhaber sowie angemeldete Fahrer, es kann allerdings auch früher oder später sein. Während dieser Zeit dürfen keine Autos aus dem Innenfeld geholt werden, ebenso in der Zeit nicht, wenn das Training früher beginnt oder länger dauert oder es am Renntag selbst zwischen 10 und 10.30 Uhr stattfindet. Die Piloten haben davon Kenntnis, dass sie auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko fahren, da beim Training kein Krankenwagen und keine Feuerwehr auf dem Platz ist. Fällt ein Renntag auf einen Werktag, so kann am Tag davor Training sein. Die Fahrer werden darüber gesondert informiert. Es kann sein, dass vor großen Veranstaltungen kein Training ist. Vor Wochenendveranstaltungen ebenfalls nicht. Bei Ausnahmen werden die Fahrer informiert. Am Abend vor einem Renntag wird das Tor zum Renngelände spätestens um 22 Uhr geschlossen. Danach kommt niemand mehr auf das Gelände. Am Renntag selbst werden die Tore um 9.00 Uhr geöffnet.

ARTIKEL 29: VERSCHIEDENES